Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestattungsverträge der Firma
   Bestattungshaus Wiegmann & Maaz GbR mit Verbrauchern gemäß § 13 BGB
1. Bestattungsvertrag
1.1 Anwendungsbereich
   Die allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf das gesamte
   Vertragsverhältnis zwischen der Firma Bestattungshaus Wiegmann & Maaz
   GbR (nachstehend der Bestatter genannt) und dem Verbraucher (nachstehend
   Auftraggeber genannt) nach Eintritt eines Sterbefalles Anwendung.
1.2 Vertragsschluss
   Der Bestattungsvertrag kommt mit der Unterzeichnung des
   Bestattungsauftrages durch den Auftraggeber und dem Bestatter zustande.
1.3 Vollmacht
   Mit dem Abschluss des Bestattungsvertrages verpflichtet sich der
   Auftraggeber, dem Bestatter Vollmachten zur Regelung der für die Bestattung
   erforderlichen Geschäftsbesorgungen im Verhältnis zu Behörden,
   Sozialversicherungsträgern, Lebensversicherungen, Einrichtungen der
   Bestattungsvorsorge des öffentlichen Rechts und des Privatrechts (z. B.
   Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, Sterbekassen usw.) und sonstigen
   Dritten (z. B. Kirchengemeinde, Organist, Trauerredner, Florist,
   Zeitungsverlag für den Druck der Traueranzeige usw.) zu erteilen. Kommt der
   Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, so fallen diese
   Geschäftsbesorgungen dem Auftraggeber allein zur Last.
1.4 Vorrang der Individualabrede
   Dem Auftraggeber und dem Bestatter bleibt vorbehalten, Individualabreden
   abzuschließen. Individualabreden haben Vorrang vor den allgemeinen
   Geschäftsbedingungen.
1.5 Erfüllungsgehilfen
   Der Bestatter ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung der
   vereinbarten Bestattungsleistung zu beauftragen.
2. Widerrufsrecht
2.1 Widerrufsbelehrung
   Wird der Bestattungsvertrag außerhalb der Geschäftsräume des Bestatters
   oder als Fernabsatzvertrag mit dem Auftraggeber geschlossen, so gilt
   Folgendes:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
   Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag
   zu widerrufen.Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des
   Vertragsschlusses.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Firma
   Bestattungen „Mustermann“ (Anschrift des Geschäftssitzes, Telefonnummer,
   Telefaxnummer, E-Mail-Adresse) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B.
   ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren
   Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das
   beigefügte Muster - Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht
   vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie
   die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der
   Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
   Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir
   von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der
   zusätzlichen Kosten,die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der
   Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt
   haben) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag
   zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrages
   bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
   Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt
   haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;
   in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte
   berechnet.Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der
   Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag
   zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der
   Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten,
   bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im
   Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.- Ende der
   Widerrufsbelehrung
Muster-Widerrufsformular
   (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses
   Formular aus und senden Sie es zurück.)
   An (Einzufügen durch den Unternehmer: Namen, Anschrift, Telefonnummer,
   Telefaxnummer und die E-Mail-Adresse des Unternehmers):
   Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen
   Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:- Beauftragt am
   (*)/erhalten am (*) - Name des/der Auftraggeber(s)- Anschrift des/der
   Auftraggeber(s)- Unterschrift des/der Auftraggeber(s) (nur bei Mitteilung
   auf Papier)- Datum(*)
Unzutreffendes streichen.
3. Vergütung
3.1 Hauptleistungspflicht
   Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Bestatter zur Zahlung
   aller Bestattungskosten. Der Bestatter übernimmt nicht die Gewähr für die
   Richtigkeit eines Kostenvoranschlages, es sei denn, dass der Auftraggeber
   und der Bestatter verbindliche Preisabsprachen getroffen haben. Hiervon
   ausgenommen sind Auslagen und Gebühren, die in der Regel erst nach
   Vollendung der Bestattungsleistung der Höhe nach feststehen.
3.2 Höhe der Vergütung
   Soweit der Bestatter und der Auftraggeber keine verbindlichen
   Preisabsprachen getroffen haben, gilt die übliche Vergütung für die
   Bestattungsleistung als vereinbart. Gleiches gilt sinngemäß für die nach
   Abschluss des Bestattungsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem
   Bestatter verabredeten Leistungsänderungen und/oderZusatzleistungen.
3.3 Abschlagszahlung
   Dem Bestatter steht das Recht zu, Abschlagszahlungen für im Wesentlichen
   vertragsgerecht erbrachte Teilleistungen (z. B. Abholung des Verstorbenen,
   Überführung des Verstorbenen, Einsargung des Verstorbenen, hygienische
   Versorgung des Verstorbenen usw.) zu verlangen. Für die Fälligkeit und
   Verzinsung von Forderungen aus Abschlagsrechnungen gelten
3.4 und 3.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sinngemäß.3. 4 Fälligkeit
   Soweit der Auftraggeber die Bestattungsleistung des Bestatters durch
   ausdrückliche Erklärung oder schlüssiges Handeln nicht abnimmt, wird die
   Vergütung fällig mit der Vollendung der Bestattungsleistung.
3.5 Verzinsung
   Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der
   Schlussrechnung des Bestatters den Zahlungsanspruch zu erfüllen. Nach
   Ablauf dieserFrist gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Mit dem
   Eintritt des Zahlungsverzuges ist der Zahlungsanspruch mit 5 Prozentpunkten
   Zinsen über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
3.6 Rechte des Auftraggebers
   Der Auftraggeber hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine
   Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder durch den
   Bestatter nicht bestritten wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der
   Auftraggeber nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf den
   Bestattungsvertrag beruht.
3.7 Sicherungsabtretung
   Der Auftraggeber tritt hiermit seine Ansprüche gegen die zur Tragung der
   Bestattungskosten Verpflichteten aus Geschäftsführung ohne Auftrag in
   Verbindung mit den Landesbestattungsgesetzen, § 1968 BGB, § 1615 Abs. 2
   BGB, § 1360 a Abs. 5 BGB, § 1361 Abs. 4 BGB und §§ 823, 844 BGB zur
   Absicherung der Werklohnforderung aus dem Bestattervertrag an den Bestatter
   ab, der die Abtretung hiermit annimmt. Die Wirksamkeit der
   Sicherungsabtretung ist auflösend bedingt durch die vollständige Erfüllung
   der Werklohnforderung des Bestatters gegen den Auftraggeber aus dem
   Bestattungsvertrag. Leistet der Auftraggeber Teilzahlungen, so tritt der
   Bestatter in Höhe der Teilzahlungen zur Vermeidung einer Übersicherung die
   Ansprüche aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß 3.7 Satz 1 an den
   Auftraggeber wieder ab, der die Rückabtretung hiermit annimmt. Der
   Bestatter ist berechtigt, die Sicherungsabtretung gegenüber den zur Tragung
   der Bestattungskosten Verpflichteten nach 3. 7 Satz 1 der Allgemeinen
   Geschäftsbedingungen offenzulegen, sobald der Auftraggeber gemäß 3.5 der
   Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Zahlungsverzug geraten ist.3.8
   SozialamtDer Auftraggeber tritt seine sekundären Sozialhilfeansprüche aus §
   74 SGB XII gegen den Sozialhilfeträger in Höhe der Eigenleistungen an den
   Bestatter zur Absicherung seiner Werklohnforderung aus dem
   Bestattungsvertrag ab, der die Abtretung hiermit annimmt. Die Wirksamkeit
   der Abtretung ist aufschiebend bedingt durch die im Wesentlichen
   vertragsgerechte vollständige Erbringung der Eigenleistungen des
   Bestatters. Im Übrigen gilt 3.7 letzter Satz der Allgemeinen
   Geschäftsbedingungen sinngemäß. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das
   Verfahren nach § 74 SGB XII durch Vorlage aller ihm zur Verfügung stehenden
   Unterlagen zu fördern und alle in diesem Zusammenhang notwendigen
   Erklärungen und Anträge gegenüber dem Sozialamt abzugeben.
4. Beendigung des Bestattungsvertrages
4.1 Kündigung
   Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Bestattungsvertrages ist
   ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Bestatters und des
   Auftraggebers, den Bestattungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
4.2 Vergütung
   Wird der Bestattungsvertrag durch eine Kündigung des Bestatters aus
   wichtigem Grund, der von dem Auftraggeber zu vertreten ist, gekündigt, so
   hat der Auftraggeber dem Bestatter die vereinbarte Vergütung für die
   bereits im Wesentlichen vertragsgerecht erbrachten Teilleistungen zu
   zahlen.
4.3 Entgangener Gewinn
   In Bezug auf die noch nicht erbrachten Eigenleistungen steht dem Bestatter
   gegen den Auftraggeber ein Anspruch auf Zahlung eines pauschalisierten
   entgangenen Gewinnes in Höhe von 20 % der Auftragssumme der noch nicht
   erbrachten Eigenleistungen netto zuzüglich Mehrwertsteuer zu. Der
   Auftraggeber kann den Nachweis führen, dass einentgangener Gewinn überhaupt
   nicht entstanden oder wesentlich geringer ausgefallen ist.
5. Gewährleistung
5.1 Offensichtliche Mängel
   Mängelansprüche des Auftraggebers für offensichtliche Mängel sind
   ausgeschlossen, wenn er sie nicht binnen einer Frist von 3 Monaten seit
   Vollendung der Bestattungsleistung dem Bestatter schriftlich anzeigt.
   5.2 GewährleistungsfristDie Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, es sei
   denn, dass der Bestatter Mängel arglistig verschwiegen hat. Die
   Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die
   Mängelansprüche entstanden und der Auftraggeber von den die Mängelansprüche
   begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit
   erlangen müsste.
   5.3 HaftungIst der Bestatter zum Schadensersatz verpflichtet, tritt die
   Ersatzpflicht bei leichter Fahrlässigkeit nur ein, wenn Leben, Körper,
   Gesundheit oder wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Die
   Haftungsbeschränkung nach 5.3 Satz 1 gilt auch für Schäden, die durch
   Erfüllungsgehilfen des Bestatters verursacht und verschuldet wurden.
6. Verbraucherschlichtung
   Unser Unternehmen beteiligt sich nicht an einem Schlichtungsverfahren nach
   dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
   Streitigkeiten über den mit uns geschlossenen Vertrag und dessen
   Ausführungen können jedoch vor der Schlichtungsstelle des Kuratoriums
   Deutsche Bestattungskultur, Cecilienallee 5, 40474 Düsseldorf,
   schlichtungsstelle@bestatter.de, 0211-1600810) verhandelt werden.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Salvatorische Klausel
   Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der
   übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
7.2 Erfüllungsort
   Der Erfüllungsort für die Leistungen der Vertragsparteien ist am
   Geschäftssitz des Bestatters.
7.3 Rechtswahl
   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Rechtswahl gilt nur
   insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des
   Rechts des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt
   hat, entzogen wird.
